Startseite - Magazin

Autoanhänger Stützlast

Zugwagen und Auto Anhänger werden immer getrennt beachtet, sofern es um die Richtlinien bezüglich des Führens eines Anhängers geht. Sofern diese nicht eingehalten werden, kann es zu Schäden kommen und auch gefährlich werden.

Wichtig ist die Beachtung der Stützlast und die richtige Belastung des Kupplungspunktes. Die höchstzulässige Stützlast wird vom Anhängerkonstrukteur und dem Automobilhersteller berechnet. Diese wird auf Grund der Lastenverteilung, die auf den Achsen so wie auf dem Kupplungspunkt ruht, ermittelt.

Sollte die Stützlast zu hoch sein, kommt es zu einer übergroßen Belastung der Hinterachse. Außerdem wird die Vorderachse nur wenig entlastet, was unzulässig ist. Die Anhängervorrichtung wird zu sehr beansprucht so wie auch die Montagepunkte derselben. Ist die Stützlast beim Auto Anhänger zu hoch, kommt es auch bei einem Tandemfahrwerk zu einer zu großen Belastung der vorderen Achse, zu einer unzulässigen Belastung beider Kugelkupplungen sowie der Deichsel.

Sofern die Stützlast beim Zugfahrzeug zu gering ist, wird die Hinterachse entlastet und die Vorderachse belastet. Sollte beim Auto Anhänger die Stützlast zu gering sein, wird die hintere Achse bei einem Tandemfahrwerk zu sehr belastet und die Zugbelastung der Kugelkupplung und der Deichsel ist zu hoch.

Welches Stützlastgewicht das höchstzulässige ist, ist auf der Anhängerkupplung aufgedruckt.
Zur Ermittlung der Stützlast sollte der Auto Anhänger waagerecht stehen. Unter die Kugelkupplung kommt an den Ankupplungspunkt ein Vierkantholz oder ein Rohr, unter das dann eine Personenwaage gestellt wird. So kann die Stützlast dann ganz einfach abgelesen werden. Die Stützlast darf nie unter dem Stützrad gemessen werden. Genaue Angaben finden sich auch auf den Typenschildern.

In den Fahrzeugpapieren sind die zulässigen Auto Anhänger Lasten für das betreffende Fahrzeug eingetragen. Angegeben ist dort sowohl die gebremste Anhängerlast unter der Nummer 28 als auch die ungebremste Anhängerlast unter der Nummer 29. Unter der Nummer 33 ist meist noch eine Erhöhung eingetragen.

Ihre Bewertung:
©2012 - Impressum - Nutzungsbedingungen - Datenschutz - Kontakt